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AG II - Wohngemeinschaft im Alter - Auftaktveranstaltung und Einweihungsfeier unseres neuen Büros

Aktualisiert: 12. Nov. 2021

Endlich ist unser neues Büro da! Mit großer Freude hat die Einweihungsfeier am 05.11.2021 in der Schivelbeiner Straße 6 (Prenzlauer Berg) stattgefunden. Es gab nicht nur Party, sondern auch zwei interessante Veranstaltungen im Programm: Veranstaltung zum Thema „Wohngemeinschaft im Alter“ im Rahmen der AG II des Projekts „Werkstatt zur politischen Partizipation“ und Auftaktveranstaltung des neuen Projekts von GePGeMi „Asiat*innen aktiv – für ein Leben ohne Diskriminierung!“




In einem bestimmten Alter könnten wir zu der Frage kommen, ob wir selbstständig in unserer eigenen Wohnung leben könnten. Wenn es nicht mehr möglich wäre, wie könnten wir eine Wohngemeinschaft (mit Freunden) gründen? Welche Rechte haben wir als ein älterer Mensch in Bezug auf das Wohnen?

Unsere Gast-Referentin, Frau Andrea von der Heydt (SWA e.V.) hat uns einen Überblick über die Struktur einer Wohngemeinschaft, die Organisation sowie die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten gegeben. Zudem hat sie uns in das Berliner Wohnteilhabegesetz zum Schutz für Ältere, Pflegebedürftige und behinderte volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften leben, eingeführt.



Im Vergleich zu anderen deutschen Städten hat die Hauptstadt Berlin eine hohe Anzahl an Wohn-Pflege-Gemeinschaften (800 Einheiten). Aufgrund des niedrigen Mietspiegels in vergangenen Jahren war es früher in Berlin einfach, Wohngemeinschaften in der Hauptstadt zu gründen. Anfangs wurden die Wohn-Pflege-Gemeinschaften nicht gesetzlich geregelt. Erst im Jahr 2010 wurde das Wohnteilhabegesetz verabschiedet, dass z.B. festlegt: Eine Wohngemeinschaft darf von 3 bis 12 Mitbewohner*innen beherbergen und der Personalschlüssel beträgt 1 Pflegefachkraft zu 12 Pflegebedürftigen innerhalb von 24 Stunden.

Das Beste einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft ist das Zusammensein von Mitbewohner*innen. Die Herausforderung ist jedoch, dass jeder Mensch individuelle Ansprüche hat, die berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob diese Wohnform für alle finanzierbar ist. Der Eigenanteil von Mitbewohner*innen variiert z.B. je nach Miethöhe einer Wohngemeinschaft. An einem Rechenbeispiel, das die Referentin mitgebracht hat, beträgt der Eigenanteil einer Person beim Pflegegrad 3 i.H.v. 2.334,50 €. Personen bei einem höheren Pflegegrad sollen mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Für Senior*innen mit einer geringen Rente gibt es die sogenannte Hilfe zur Pflege, die man beim Sozialamt beantragen kann. Jedoch kann diese Hilfe den Eigenanteil oft nicht vollständig abdecken.




Im Anschluss an der Infoveranstaltung zum Thema „Wohngemeinschaft im Alter“ war die Auftaktveranstaltung unseres neuen Projekts „Asiat*innen aktiv – für ein Leben ohne Diskriminierung!“. Es wurde lebhaft diskutiert, ob es Diskriminierung gegen asiatisch-gelesene Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt gibt. Aus den vielfältigen Erfahrungen der Teilnehmenden konnte das GePGeMi-Team fruchtbare Diskussionsergebnisse bekommen. Letzten Endes gibt es noch viel zu tun, um Vorurteile in der Gesellschaft abzubauen.




Aufgegriffen dieser Problematik möchte das Team GePGeMi im Projekt „Asiat*innen aktiv – für ein Leben ohne Diskriminierung!“ einige Ziele zur Antidiskriminierung erreichen. Frau Jieun Park hat das Konzept des neuen Projekts vorgestellt und wir, das Team GePGeMi, hoffen darauf, mit diesem Projekt einen weiteren Schritt zu einem „Leben ohne Diskriminierung“ machen zu können!




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