1. Wie funktioniert die Seniorenpolitik in Berlin?
Das Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) bietet einen institutionellen Rahmen für die Seniorenpolitik in Berlin zur Stärkung der Mitwirkung von Senior*innen am gesellschaftlichen Leben. Das Gesetz ist seit 2006 in Kraft getreten und wurde in 2011 und 2016 überarbeitet. Berlin gilt als das erste Bundesland in Deutschland, welches das Gesetz verabschiedet hat.
Eines der wichtigsten Bestandteile der Seniorenpolitik in Berlin sind die Gremien, die in drei Instanzen vorkommen: die bezirkliche Seniorenvertretung( SV), die Landesseniorenvertretung (LSV), und die Landesseniorenbeirat (LSBB).
Bezirkliche Seniorenvertretungen (SV)
besteht aus max. 17 Mitgliedern, die sich regelmäßig treffen, um Interessen der Senior*innen im Bezirk zu vertreten. Die Vorstände der 12 bezirklichen Seniorenvertretungen in Berlin werden zur Landesseniorenvertretung (LSV) entsendet.
Landesseniorenvertretung (LSV)
unterstützt die bezirklichen Seniorenvertretungen (SV) und vertritt deren Interessen auf Landesebene. Die Vertreter*innen der Landesseniorenvertretung werden weiter in den Landesseniorenbeirat und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen entsendet.
Landesseniorenbeirat (LSBB)
besteht aus LSV und berufenen Mitgliedern (Wohlfahrtsverbände, soziale Träge, DGB, Mieterverein, kom*zen), dessen öffentlichen Sitzungen alle 2 Monate stattfinden. Dieses Gremium berät das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Senat von Berlin in seniorenpolitischen Fragen.
! Die wichtigsten Themen, die in Gremien häufig diskutiert werden, sind: Verkehr und Mobilität, Gesundheit und Pflege, Kultur, Wohnen, oder auch öffentliche Toiletten.
2. Wie kann ich mich beteiligen?
Wählen gehen! Der gängigste Schritt zur Seniorenpolitik ist die Teilnahme an der Wahl der Seniorenvertretung. Alle Berliner*innen ü60 sind wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Wahl erfolgt per Briefwahl (Antrag) oder persönlich.
Vorschlagen von Kandidat*innen: Man kann Kandidat*innen vorschlagen. Dieser Vorgang muss 5 – 6 Monaten vor der Wahl beim jeweiligen Bezirksamt stattfinden.
Selbst kandidieren! Man kann auch selbst kandidieren. An der Terminen vor der Wahl werden Vorstellungsgespräche mit Kandidat*innen durchgeführt.
3. Was kann man mit Seniorenpolitik bewirken?
Man kann z.B. spezifische Anliegen von Senior*innen der eigenen Community vertreten, und in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Dadurch leistet man einen Beitrag zur seniorenfreundlicheren Gestaltung in Bezirken und Land.
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